In Zukunft werden immer mehr geschäftliche Transaktionen, die bisher in Papierform durchgeführt werden, durch elektronische Transaktionen ersetzt werden. Dies ist schneller und effizienter. Die Gewährleistung der Verbindlichkeit und Unveränderbarkeit der Daten ist dabei, neben der Vertraulichkeit, von zentraler Bedeutung für die Sicherheit elektronischer Kommunikation. Die elektronische Signatur kann diese Verbindlichkeit und Unveränderbarkeit gewährleisten und ist damit das digitale Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift auf Papier. Mit Hilfe von entsprechender Software ist es auch Laien ohne weiteres möglich, elektronisch zu unterschreiben und diese Signaturen zuverlässig zu überprüfen.
Um die Rechtssicherheit von elektronischen Signaturen zu gewährleisten, wurden durch den Gesetzgeber Vorschriften und Richtlinien erlassen. In Deutschland sind dies Signaturgesetz und Signaturverordnung. Diese ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine rechtlich verbindliche elektronische Unterschrift und damit die Gleichstellung zur handschriftlichen Unterschrift in der Kommunikation zwischen Unternehmen, Kunden und staatlichen Stellen.
Anwendungen der elektronischen Signatur sind unter anderem die Massensignatur (insbesondere elektronische Rechnung), Dokumenten-Signatur, E-Mail-Signatur und die Archivierung schutzwürdiger Dokument
- der Anforderungsanalyse (fachlich und technisch)
- dem Design von Prozessen und Workflows
- der Erstellung von Architekturkonzepten
- der Evaluierung von Produkten
- der Realisierung der ausgewählten Lösung
Die Secaron AG hat insbesondere auch bei den rechtlichen und technischen Anforderungen an eine Signatur nach Signaturgesetz und Signaturverordnung umfangreiche Kenntnisse.




